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Kosten (Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker = GebüH)

Die Preise werden nach dem gültigen Satz im Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker berechnet. Bei privat krankenversicherten Patienten wird eine Rechnung mit allen erbrachten Leistungen erstellt. Die von mir erstellten Rechnungen werden von den meisten privaten Krankenversicherungen und der Beihilfe problemlos erstattet.

Unter Umständen kann es sinnvoll sein, vor Behandlungsbeginn beim Leistungsträger nachzufragen, ob in Ihrer privaten Krankenversicherung die vollumfängliche Erstattung von Heilpraktikerleistungen policiert ist.

Patienten, die nicht privat versichert sind, müssen die Behandlungskosten selbst tragen.

Hier finden Sie das Gebührenverzeichnis (GebüH) für Heilpraktiker als pdf-Datei.